In Wolfsburg herrscht das ganze Jahr über Saison für Veranstaltungen: Ob Straßenfeste, Flohmärkte, Sportevents, Konzerte unter freiem Himmel, Public Viewing - oder andere Veranstaltungen – die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger feiern gerne mit.

Wollen auch Sie eine öffentliche Veranstaltung in Wolfsburg durchführen? Dann melden Sie diese bei der Stadt Wolfsburg an. Um den Aufwand für die/den Veranstalter*in zu minimieren und das Verfahren übersichtlich zu gestalten, erfolgt die Genehmigung „aus einer Hand“. Hierfür hat die Stadt Wolfsburg eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die als zentrale Ansprechpartnerin für den Veranstalter dient.
Grundsätzlich gilt für jede Veranstaltung eine Meldefrist von sechs Wochen.
ACHTUNG! Eine Ausnahme gibt es bei Veranstaltungen mit
1. mehr als 5.000 erwarteten Besuchenden/Teilnehmenden
2. bei Veranstaltungen, bei denen die Zahl der zu erwartenden Besuchenden ein Drittel der Einwohner*innenzahl der Stadt Wolfsburg übersteigt oder
3. bei denen ein erhöhtes Gefährdungspotential für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
Aufgrund der notwendigen komplexen Prüfung ist der Antrag für die Durchführung dieser Veranstaltungen mindestens drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Um die Verfahren zu vereinfachen, meldet die/der verantwortliche Veranstaltungsorganisator*in die Durchführung seiner Veranstaltung mit dem folgenden Formular an:
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg beim Ordnungsamt eingereicht werden:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Ordnungsamt
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2388
Fax: 05361 28-2899
E-Mail an Veranstaltungsanmeldung
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Ordnungsamt
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2388
Fax: 05361 28-2899
E-Mail an Veranstaltungsmeldung