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Wollen auch Sie eine öffentliche Veranstaltung in Wolfsburg durchführen? Dann melden Sie diese bei der Stadt Wolfsburg an. Um den Aufwand für den Veranstalter zu minimieren und das Verfahren übersichtlich zu gestalten, erfolgt die Genehmigung „aus einer Hand“. Hierfür hat die Stadt Wolfsburg eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die als zentraler Ansprechpartner für den Veranstalter dient.
Seit Ende 2014 entscheidet das Koordinierungsgremium für Veranstaltungen (Mitglieder: Ordnungsamt, Untere Bauaufsichtsbehörde, Feuerwehr und Polizei) über Antragsabgabe beziehungsweise einzureichende Unterlagen (zum Beispiel Veranstaltungsbeschreibung, Verkehrskonzept, Sicherheitskonzept, erweitertes Sicherheitskonzept).
Erster Schritt: Fristen einhalten
Grundsätzlich gilt für jede Veranstaltung eine Meldefrist von sechs Wochen.ACHTUNG! Eine Ausnahme gibt es bei Veranstaltungen mit
- mehr als 5.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern
- bei Veranstaltungen, bei denen die Zahl der zu erwartenden Besucher ein Drittel der Einwohnerzahl der Stadt Wolfsburg übersteigt oder
- bei denen ein erhöhtes Gefährdungspotential für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
Zweiter Schritt: Antragsformular ausfüllen
Um die Verfahren zu vereinfachen, meldet der verantwortliche Veranstaltungsorganisator die Durchführung seiner Veranstaltung mit dem folgenden Formular an: Antrag für eine öffentliche Veranstaltung
Dritter Schritt: Antragsunterlagen einreichen
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg beim Ordnungsamt eingereicht werden:
Stadt Wolfsburg
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg
E-Mail: veranstaltungsanmeldung@stadt.wolfsburg.de
Tel.: 05361 28-2388
Fax: 05361 28-2899
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