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Der Termin für die Bundestagswahl 2021 ist der 26. September 2021
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Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
In Wolfsburg werden auch am Wahlsonntag zur Bundestagswahl wieder zirka 900 Wahlhelfer in den Wahllokalen im Einsatz sein.
Sollten Sie Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamtes haben, können Sie gern das Onlineformular mit Ihren persönlichen Angaben ausfüllen.
Es wird versucht, den Einsatzwünschen zu entsprechen. Je eher Sie Ihre Bereitschaft erklären, desto wahrscheinlicher ist eine Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche an den Einsatzort.
Sie erhalten durch Ihre Mitarbeit einen Einblick in den Ablauf eines Wahlsonntags und in demokratische Abläufe. Mit der Übernahme dieses Ehrenamtes können Sie daran mitwirken, dass die Wahlhandlung zuverlässig durchgeführt wird.
Aufgabe der Wahlvorstände ist es, einen ordnungsgemäßen Wahlablauf sicherzustellen und eine zuverlässige Ergebnisfeststellung zu gewährleisten. Es wird in einem Team gearbeitet. Der Wahlvorstand besteht aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer, deren Stellvertretern und einigen Beisitzern.
Zu Ihren Aufgaben gehört zum Beispiel die Kontrolle des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über Beschlussfälle. Sie überprüfen ebenso, ob eine wahlberechtigte Person im richtigen Wahlraum ist.
Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten Sie durch Schulungen und Informationsmaterial.
Wahlhelfer müssen zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein. Interessierte müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Wolfsburg ihren Wohnsitz innehaben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes in dieser Zeit durchgehend anwesend sind - jeder einzelne Wahlhelfer ist in der Regel einen halben Tag im Einsatz (vor- oder nachmittags). Die Auszählung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr erfolgt durch den gesamten Wahlvorstand. Die Anwesenheitszeiten müssen mit dem Wahlvorsteher kurz vor dem Wahlsonntag abgestimmt werden.
Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Mit der Besetzung der Wahlvorstände wird zirka 3 Monate vor der Wahl begonnen. Sobald der Wahltermin feststeht, werden hier weitere Angaben zum Beispiel zum weiteren Ablauf und zur Höhe der Aufwandsentschädigung bekannt gegeben.
Mit dem folgenden Onlineformular haben Sie die Möglichkeit, sich für Wahlehrenamt zur Verfügung zu stellen.
Anmeldung als Wahlhelfer*in (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Stadt Wolfsburg
Rathaus B, Zimmer 40
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2950
Telefax: 05361 28-1642
E-Mail: wahlen@stadt.wolfsburg.de
Montag und Dienstag | 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
WICHTIG im Zusammenhang mit Corona:
Termine in der Stadtverwaltung sind zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Wahlberechtigung ergibt sich aus Paragraf 12 Bundeswahlgesetz
Bitte beachten Sie daher die Ausführungen auf der Seite des Bundeswahlleiters. Unter „Informationen für Wählerinnen und Wähler“ befinden sich ebenfalls Informationen für Deutsche im Ausland.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Allgemein:
Wenden Sie sich bitte zirka fünf Wochen vor der Wahl an Ihre Gemeinde, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben (Zeitpunkt nach Erstellung des Wählerverzeichnisses). Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie überhaupt im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind. (Ein Beispiel: Eine Person ist kurz vor der Wahl umgezogen. Es ist nicht klar, in welchem Wählerverzeichnis sie geführt wird).
Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 16. Tag vor der Wahl gestellt werden (Paragraf 17 Bundeswahlgesetz).
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Wahlkreis 51 Helmstedt – Wolfsburg setzt sich aus verschiedenen Gemeinden mit verschiedenen Wahlbezirken zusammen. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis erstellt.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte können Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Daten zu überprüfen.
ausüben.
Auch im Rathaus werden Ihnen Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Sie können dort sofort wählen. Wahlkabinen stehen zur Verfügung.
Bitte bringen Sie dazu bitte unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestelle sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt nur im Rathaus A. Eine Ausgabe in den Sprechstellen ist nicht möglich.
Die Wahlberechtigten im übrigen Gebiet des Wahlkreises 51 Helmstedt – Wolfsburg können Zeitpunkt und Ort der Briefwahlausgabestellen ebenfalls ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die fristgemäß vor der Wahl versandt wird.
Eine Zusendung erfolgt erst nach dem 42. Tag vor der Bundestagswahl.
Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei. (Paragraf 4 Bundeswahlgesetz).
Unabhängig von dem Wahltermin darf die Wahl der Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Vertreterversammlung grundsätzlich frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden; für die Bundestagswahl 2021 wäre das somit seit dem 25. März 2020.
Mit der Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Bundestagswahl darf frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode begonnen werden, für die Bundestagswahl 2021 somit seit dem 25. Juni 2020. (Paragraf 21 Absatz 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).
Ausführliche Informationen zur Bewerberaufstellung in Kreiswahlvorschlägen oder auf Landeslisten in Niedersachsen finden Sie unter:
www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de –Bundestagswahl – Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber (öffnet sich in einem neuen Fenster).
Auch auf der Seite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de (öffnet sich in einem neuen Fenster) finden Sie zahlreiche Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2021 als Wahlbewerber oder Wahlbewerberin.
Sogenannte nicht etablierte Parteien, das heißt Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber benötigen bei Kreiswahlvorschlägen mindestens 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises.
Bescheinigung des Wahlrechts für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.
Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises (hier Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg) unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen:
Eine wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde oder Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
Hinweis: Die folgenden Links öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster
Auf der Seite des Bundeswahlleiters steht Ihnen das Wahl-Lexikon mit Erläuterungen und Definitionen zu einzelnen Begriffen soll über die Bundestagswahl und Europawahln zur Verfügung. Dort finden Sie Informationen zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen.
Zum Wahl-Lexikon des Bundeswahlleiters (öffnet sich in einem neuen Fenster)
© Programmfabrik/ Fotolia.comZuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Die Niedersächsische Landeswahlleiterin ist Ulrike Sachs.
Landeswahlleiterin | Ulrike Sachs |
Dienststelle | Niedersächsische Landeswahlleiterin Lavesallee 6 30169 Hannover |
Telefon | 0511 120-4792 |
Telefax | 0511 120-4789 |
landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de |
61,5 Millionen Wahlberechtigte waren 2017 deutschlandweit aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Die Stadt Wolfsburg bildete gemeinsam mit dem Landkreis Helmstedt den Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg.
Zum Anschauen der Ergebnisse aus den Wahllokalen klicken Sie auf den folgendem Link:
Wolfsburg hat gewählt:
Hinweis: Die nachfolgenden Dokumente stehen Ihnen hier im *PDF-Format zum Herunterladen zur Verfügung und öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster
Vorläufiges Ergebnis der Erststimmen für die Stadt Wolfsburg
Vorläufiges Ergebnis der Zweitstimmen für die Stadt Wolfsburg
Ergebnisse des Wahlkreises 51 Helmstedt-Wolfsburg
Vorläufiges Ergebnis der Erststimmen für den gesamten Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg
Vorläufiges Ergebnis der Zweitstimmen für den gesamten Wahlkreis 51 Helmstedt-Wolfsburg