Für die Nutzung der Online-Dienste ist ein BundID-Konto erforderlich. Registrieren Sie sich einmalig und nutzen Sie Ihr Konto für alle Behördendienste.
Jetzt BundID erstellen
Aus gegebenem Hinweis warnen wir vor der Nutzung von Drittanbieter-Seiten für die Online-Beantragung von Führungszeugnissen, Wunschkennzeichen sowie weiteren Dienstleistungen. Es können hierdurch für Sie unnötige Mehrkosten entstehen.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die verlinkten Online-Dienste auf unseren Seiten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
12,60€; ggf. kommen weitere Gebühren z. B. bei einem Briefwechsel hinzu.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Änderung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung ist unverzüglich bei der Zulassungsstelle durchzuführen.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Bitte prüfen Sie im Rahmen der Terminbuchung die hinterlegte Checkliste für Ihre jeweilige Dienstleistung sorgfältig. Dort ist aufgeführt, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen.
Hinweis zu den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde: In diesen Verwaltungsstellen sind nicht alle Kfz-Dienstleistungen verfügbar. Die Checkliste gibt Auskunft darüber, welche Dienstleistungen an welchem Standort möglich sind.
Stadt Wolfsburg
Bürgerdienste
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2948
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de