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Politik & Verwaltung

Schwarzarbeit

Was ist Schwarzarbeit? Wo melde ich Schwarzarbeit? Und Was ist keine Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt oder erbringen lässt und dabei:

  1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  2. als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  3. als Empfänger von Sozialleistungen seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, 
  4. seiner Verpflichtung zur Anzeige eines stehenden Gewerbes nicht nachgekommen ist oder eine Reisegewerbekarte nicht erworben hat oder
  5. ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein

 

Für die Verfolgung der gewerbe- und handwerksrechtlichen Verstöße nach den Nummern 4 und 5 ist die Stadt Wolfsburg als kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörde zuständig.

Wenn die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistung 

  • von Angehörigen oder Lebenspartnern (Beispiel: Die Familie unterstützt sich gegenseitig beim Hausbau)
  • aus Gefälligkeit (Beispiel: Gefälligkeitsleistungen sind in der Regel unentgeltliche Hilfeleistungen)
  • im Wege der Nachbarschafts- oder Selbsthilfe (Beispiel: Hierunter ist die gegenseitige (unentgeltliche) Unterstützung zwischen Nachbarn, Familienangehörigen, Mitgliedern eines örtlichen Vereins und ähnliches zu verstehen) ausgeübt wird.

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Ordnungsamt

    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2613

    E-Mail: gewerbe.verkehr@stadt.wolfsburg.de

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