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Politik & Verwaltung

Tierschutz

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Wer ein Tier hält, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. 

Zur art- und verhaltensgerechten Haltung gehört vor allem auch, dass man sich über angemessene Ernährung, Pflege und Unterbringung des Tieres informiert und dafür sorgt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist auch, dass sich die Tiere artgerecht bewegen können. 

Das Veterinäramt überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften des Tierschutzrechtes, um das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Hierbei arbeiten wir mit dem Tierheim der Stadt Wolfsburg zusammen.

Im Zusammenhang mit dem Tierschutz sind verschiedene Tätigkeiten erlaubnispflichtig, und diese Betriebe werden auch regelmäßig überprüft. Außerdem sind wir auch im Bereich "Private Tierhaltung" für Sie da.

  • Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß Tierschutzgesetz

    Schutz von Tieren

    Damit der vorbeugend sichergestellt werden kann, ist laut Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes für die folgenden Tätigkeiten eine Erlaubnis notwendig:

    • Gewerbsmäßiges Halten, Züchten oder Handeln mit Wirbeltieren (außer Zucht und Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren)
    • Gewerbsmäßige Unterhaltung eines Reit- oder Fahrbetriebs
    • Haltung von Tieren im Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
    • Zurschaustellung von Tieren z.B. in einem zoologischen Garten
    • Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken
    • Durchführung von Tierbörsen
    • Züchten oder Halten von Versuchstieren; Durchführung von Tierversuchen
    • Gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung
    Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die verantwortliche Person die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, zuverlässig ist und die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine artgemäße Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis im Einzelfall können Sie im Veterinäramt erhalten.

  • Überprüfung von Betrieben

    Alle nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz erlaubnispflichtigen Betriebe, alle Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen sowie alle Einrichtungen in denen Tiere geschlachtet werden, Tiertransportbetriebe und Zirkusbetriebe werden regelmäßig durch das Veterinäramt überprüft, um festzustellen, ob die tierschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

  • Private Tierhaltung

    Jeder, der privat ein Tier hält, muss sich an das Tierschutzgesetz halten. 

    In Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes heißt es: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


    Leider kommt es immer wieder vor, das Tierhalter sich nicht daran halten.

    Sollten Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz beobachten, können Sie dem Veterinäramt eine Mitteilung machen. Rufen Sie uns an (Tel. 05361 28-2141) oder schicken Sie uns den ausgefüllten Vordruck per E-Mail an das Veterinäramt unter folgender Adresse veterinaeramt@stadt.wolfsburg.de.

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