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Politik & Verwaltung

Wasserentnahmegebühr

Geldscheine; Foto: pixabay.com

Das Land Niedersachsen erhebt gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) für die Entnahme von Wasser eine Gebühr.

 

Gebührenpflichtige Wasserentnahmen

sind:

  • das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser

Die Wasserentnahmegebühr wird von der Unteren Wasserbehörde festgesetzt und erhoben.
Die Höhe richtet sich nach der Menge und dem Verwendungszweck des entnommenen Wassers. Für die Gebührenberechnung ist die Menge durch geeignete Messgeräte (den anerkannten Regeln der Technik entsprechend und eichfähig) zu erfassen, in einem Betriebstagebuch einzutragen und der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.

Die Gebühr wird durch einen schriftlichen Bescheid für einen Veranlagungszeitraum von einem Kalenderjahr festgesetzt. Ist die sich ergebende Gebühr nicht höher als 260 Euro, so wird sie nicht erhoben.

Nachfolgende aufgeführte Unterlagen müssen eingereicht werden: 

 Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpartnerin:

Gisela Lampe

Tel: 05361 28-1960

E-Mail: gisela.lampe@stadt.wolfsburg.de

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