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Wasserwiederverwendung

Das Wolfsburger Modell des Abwasserrecyclings steht für die Abwasserkreislaufwirtschaft und eine Wiederverwendung des gereinigten Abwassers in der Landwirtschaft. 
Die leichten Böden im Norden von Wolfsburg bedürfen einer sommerlichen Beregnung, da das natürliche Wasserdargebot und das natürliche Wasserhaltevermögen der Böden für eine landwirtschaftliche Nutzung ohne Beregnung nicht ausreichend sind. Das Grundwasserdargebot wird in diesem Raum bereits bis an die Grenze der möglichen Inanspruchnahme ausgenutzt, die Ressourcenerweiterung durch die Wiedernutzung von gereinigtem Abwasser ist zur Erhaltung der Landwirtschaft erforderlich.

Die VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung hat das Ziel, der Wasserknappheit und dem steigenden Druck auf die Wasserressourcen zu begegnen, indem die Wiederverwendung von gereinigtem kommunalen Abwasser gefördert werden soll.

Mit den Bescheiden vom 15.04. bzw. 16.04.2025 wurden den Wolfsburger Entwässerungsbetrieben und dem Abwasserverband Wolfsburg die Erzeugung respektive die Beregnung mit aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung genehmigt.

Gemäß Artikel 10 der EU-Verordnung tragen die Mitgliedstaaten Sorge, dass der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Wasserwiederverwendung online oder auf anderem Wege zugänglich sind.

Information der Öffentlichkeit über die Wasserwiederverwendung

Gemäß Artikel 10 der VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung muss der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Wasserwiederverwendung zugänglich gemacht werden.
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Wolfsburg als Genehmigungsbehörde nach und veröffentlicht nachfolgende Informationen:

a) Menge und Qualität des aufbereiteten Wassers, das gemäß dieser Verordnung geliefert wird:

Die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe stellen dem Abwasserverband Wolfsburg vollgereinigtes kommunales Abwasser der Güteklasse C für die pflanzenbedarfsgerechte Abwasserberegnung zur Verfügung. Durch das Multibarrieren System wird die Güteklasse B erreicht.
Im Beregnungsjahr 2025 wurden 1,77 Mio. m³ für die pflanzenbedarfsgerechte Abwasserberegnung genutzt. 

b) Prozentualer Anteil des aufbereiteten Wassers, das in dem Mitgliedstaat gemäß dieser Verordnung geliefert wird, an der Gesamtmenge des behandelten kommunalen Abwassers, sofern entsprechende Daten vorliegen:

Der Unteren Wasserbehörde der Stadt Wolfsburg liegen keine entsprechenden Daten vor. 

c) Gemäß der VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES erteilte oder geänderte Genehmigungen, einschließlich der gemäß Artikel 6 Absatz 3 dieser Verordnung von den zuständigen Behörden festgelegten Bedingungen:

Die erteilten Genehmigungen können unten stehend herunter geladen werden. 

d) Ergebnis der gemäß Artikel 7 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES durchgeführten Überprüfungen der Einhaltung der Bedingungen:

Sämtliche Überwachungs- und Grenzwerte wurden eingehalten. Überschreitungen wurden im Beregnungsjahr 2025 nicht festgestellt. 

e) Kontaktstellen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES:

Da die Wasserwiederverwendung durch den Abwasserverband Wolfsburg keine grenzüberschreitende Bedeutung hat, muss keine Kontaktstelle benannt werden. 

 

Genehmigungen:

Für weitere Informationen und bei Fragen, wenden Sie sich gerne an:

Fabian Delert
Zimmer B 431
Telefon: 05361 28-2752
E-Mail: wasserbehoerde@stadt.wolfsburg.de

Abwasserverband Wolfsburg
Zum Stahlberg 1
38448 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1331
Webseite: https://www.abwasserverband-wolfsburg.de/

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