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Gründungsförderung Wirtschaftsstandort Innenstadt

Reduzierung des Gewerbeleerstands und Ansiedlung von Start-ups und Ausgründungen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung in der Wolfsburger Innenstadt

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Mit der Gründungsförderung Wirtschaftsstandort Innenstadt wird Gründerinnen und Gründern aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung ein gezielter Mietzuschuss in den ersten zwölf Monaten des Mietverhältnisses bzw. nach Geschäftseröffnung bei der Neuvermietung von leerstehenden Gewerbeeinheiten gewährt. Zusätzlich können auch ein (Marketing-) Konzept und ein dazugehöriger Ladenbaukostenzuschuss beantragt werden. Ergänzend wird die Existenzgründung und Ansiedlung von Start-ups aus dem Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) durch einen Mietzuschuss gestärkt und gefördert.

Die Maßnahme und Inhalte dieser Richtlinie beruhen dabei auf den strategischen Inhalten der durch den Rat der Stadt Wolfsburg beschlossenen Roadmap Innenstadt (Projekt VIII) als Teilprodukt des Entwicklungskonzeptes Innenstadt sowie dem ebenfalls durch den Rat der Stadt Wolfsburg beschlossenen Zukunftskonzept Wissenschaft.

  • Fördergebiet

    Geltungsbereich Gründungsförderung Karte

  • Ich will im Bereich Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistung gründen

    Bezuschusst werden der Bezug und die wirtschaftliche Neunutzung eines bereits vorhandenen Ladenlokals im Erdgeschoss im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt. Hierunter fallen auch Unternehmensnachfolgen. Eine Verlagerung ist nicht förderfähig.

    Zusätzlich kann ein pauschaler Zuschuss für Beratungsleistungen mit einhergehender Entwicklung einer Marketingstrategie bzw. Ladenkonzept beantragt werden. Dieses hat dem Gesamtkonzept zu entsprechen. Auf dem Konzept aufbauend kann ein weiterer pauschaler Zuschuss für das Marketing, die Inneneinrichtung und Ladenbaukosten gewährt werden.

    Übersicht der Zuschüsse in Kürze

    • Auf 12 Monate befristeter Mietzuschuss ab Geschäftsöffnung oder Mietbeginn in Höhe von max. 50 % der Nettokaltmiete mit einer Obergrenze von max. 1.250 € netto / Monat
    • Bei Unternehmensnachfolge: max. 25 % der Nettokaltmiete mit einer Obergrenze von max. 750 € netto / Monat
    • Einmaliger Zuschuss für Beratungsleistungen zur Erstellung eines Marketing-/ Designkonzeptes mit einer pauschalen Höhe von 1.000 €
    • Einmaliger „Ladenbauzuschuss“ in Höhe von einmalig pauschal 5.000 € für Marketingmaßnahmen, Innenausstattung und Ladenbaukosten (inklusive Renovierung). Nur in Verbindung mit einem Konzept.
    • Die einmaligen Zuschüsse sind nur in Verbindung mit dem Mietzuschuss zu beantragen
    • Der Mietzuschuss ist bis maximal zwei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses oder der Geschäftseröffnung zu beantragen.

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Die WMG und die Stadt Wolfsburg als bewilligende Stellen entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushalts- und Fördermittel. Voraussetzung ist ein unbefristeter Mietvertrag oder eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.

    Wer ist antragsberechtigt?

    • Vorhaben, die einen erwartbaren positiven Effekt zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt innehaben und Downgrading-Effekten entgegenwirken, qualitativ zur Vielfältigkeit der Innenstadt beitragen und somit das bestehende Angebot durch ein Alleinstellungsmerkmal stärken und ergänzen (Branchenmix) sowie durch ein schlüssiges Konzept (sh. Businessplan, inkl. und Vertriebskonzept) sowie persönlichen Gesamteindruck überzeugen.
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach der KMU- Definition der Europäischen Kommission)
    • Ausgeschlossen von der Zuwendung sind Vergnügungsstätten, Friseurbetriebe ohne Meistertitel sowie weitere körpernahe Dienstleistungen und große Unternehmen.

    Bitte lassen Sie sich vorab durch die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH beraten.

  • Ich gründe ein Start-up als kleines oder mittleres Unternehmen oder habe eine Corporate Entrepreneurship / Corporate Venturing aus dem Hochschul- und Forschungsbereich

    Bezuschusst werden der Bezug und die wirtschaftliche Neunutzung einer bereits vorhandenen Büro- oder Gewerbefläche im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt. Eine Verlagerung eines bereits bestehenden Betriebes innerhalb des Fördergebietes ist nicht förderfähig. Gefördert wird vorwiegend der Bezug von bereits bestehenden Büro- oder Gewerbeflächen ab dem ersten Obergeschoss.

    Der Zuschuss in Kürze:

    • Auf 12 Monate befristeter Mietzuschuss ab Mietbeginn in Höhe von max. 50 % der Nettokaltmiete mit einer Obergrenze von max. 1.250 € netto / Monat
    • Der Mietzuschuss ist bis maximal zwei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses oder der Geschäftseröffnung zu beantragen. 

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Die WMG und die Stadt Wolfsburg als bewilligende Stellen entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushalts- und Fördermittel. Voraussetzung ist ein unbefristeter Mietvertrag oder eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.

    Wer ist antragsberechtigt?

    Start-ups sowie Corporate Entrepreneurships / Corporate Venturings aus dem Hochschul- und Forschungsbereich,

    • die durch ein schlüssiges Konzept (sh. Businessplan, inkl. und Vertriebskonzept) sowie persönlichen Gesamteindruck überzeugen.
    • die zudem auf die im Zukunftskonzept Wissenschaft der Stadt Wolfsburg definierten Ziele und Handlungsfelder einzahlen und somit Teil der Umsetzungsstrategie sind bzw. sich aktiv an dieser beteiligen. Dazu zählen inhaltlich insb. technologische Produkt- und Verfahrensentwicklung, der Materialforschung, Software-, IT- und KI-Entwicklung, Gesundheitswesen sowie die universitäre Grundlagenforschung (Universität, Hochschule, Forschungseinrichtung).
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach der KMU- Definition der Europäischen Kommission) sowie Corporate Entrepreneurships / Corporate Venturings insbesondere der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften inkl. Lern- und Innovationsfabrik, der 42 Wolfsburg, der Open Hybrid LabFactory, Fraunhofer-Projektzentrum Wolfsburg, Nds. Forschungs-Zentrum Fahrzeugtechnik am MLC, Technische Universität Braunschweig, Wolfsburger Institut für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie des Medizin Campus am Klinikum Wolfsburg der Universität Göttingen. Corporate Entrepreneurships / Corporate Venturings aus anderen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie der industriellen Forschung sind ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen aufbauend auf dem Zukunftskonzept Wissenschaft der Stadt Wolfsburg antragsberechtigt.

    Bitte lassen Sie sich vorab durch die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH beraten.

  • Welche Antragsunterlagen benötige ich (allgemein)?

    Anträge sind digital im PDF-Format bei der WMG unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de ausschließlich mit dem unter Downloads hinterlegten Antragsformular einzureichen. Alternativ können Anträge per Post an die WMG, Porschestraße 26, 38440 Wolfsburg, geschickt werden.

    Für die Antragsstellung benötigen wir von Ihnen:

    1. Ein unterzeichnetes Antragsformular (siehe Downloads)
    2. Ein vollständiger und schlüssiger Businessplan, in dem sich mit allen für die Eröffnung des Geschäftes relevanten Sachverhalten befasst wird. 
      Wichtig! Bitte orientieren Sie sich hierbei an der „IHK-Businessplan-Anleitung“ unter
      https://www.ihk.de/ihklw/produkte/beratung-und-service/gruendung-foerderung/businessplan/businessplan-870282. Diese Anleitung enthält alle wichtigen Punkte und Inhalte, die für eine Genehmigung notwendig sind, und bietet zudem einen vorgefertigten, ausfüllbaren Finanzierungsplan zum Download (auf der rechten Seite der Website).
    3. Eine Kapitalbedarfs-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Die Rentabilitätsplanung muss dabei für drei Jahre auf Jahres- und die Liquiditätsplanung für zwei Jahre auf Monatsebene erstellt werden. Hilfestellung bietet die verlinkte Website der IHK unter Punkt 2.
    4. Abgeschlossener Mietvertrag, der den Kriterien der Richtlinie entspricht.
    5. Eine unterzeichnete De-minimis-Erklärung aus der ersichtlich ist, dass der Antragsteller den aktuell zulässigen Höchstbetrag gemäß der De-minimis-GVO der EU nicht überschreitet. (sh. Downloads)
    6. Ggf. Nutzungsänderung bei Bauantragspflicht
    7. Ggf. Untermietvertrag (falls zutreffend)

    Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß zugestellt, wenn sämtliche antragsbegründenden Unterlagen zur Prüfung vorliegen.

    Bei fehlenden Unterlagen oder unzureichender Qualität haben die Antragsteller*innen nach Aufforderung binnen einer Frist von 30 Tagen die Möglichkeit die Unterlagen vollständig bzw. in ausreichender Qualität endgültig nachzureichen. Sollte dies nicht geschehen wird der Antrag verworfen und dieser muss neu gestellt bzw. der Zuschuss neu beantragt werden.

    Antragsteller*innen, die in die nähere Auswahl kommen, müssen ihre Geschäftsidee zur abschließenden Feststellung der Erfüllung der allgemeine Förderbedingungen / -voraussetzungen persönlich präsentieren.

Kontakt

Die Wirtschaftsförderung der WMG unterstützt und berät Interessierte bei der Antragsstellung sowie bei Bedarf bei der Suche nach passenden Ladenlokalen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit den Kolleg*innen der Wirtschaftsförderung der WMG.

E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de
Telefon: +49 5361 89994-61

Porschestraße 26 | 38440 Wolfsburg



Download-Bereich

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Download verfügbar: 

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung