Erhaltungssatzung Fallersleben
Die rechtsverbindliche Erhaltungssatzung für die Altstadt des Stadtteiles Fallersleben wurde am 22.05.2019 vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen.
Der Ortsrat Fallersleben / Sülfeld hat in den Sitzungen vom 07.06.2023 und vom 23.10.2024 durch einstimmigen Beschluss eine Änderung der Erhaltungssatzung beantragt. Demnach soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen für grundsätzlich zulässig erklärt werden. Darüber hinaus soll eine Erörterungspflicht vor der Entscheidung über ein Vorhaben und ein Übernahmeverlangen in Fällen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit in die Satzung aufgenommen werden. Diese Änderung wurde am 10.12.2025 vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen.
Die Altstadt Fallerslebens unterliegt einem ständigen Veränderungswunsch und energetische Sanierungen sind erforderlich. Gleichzeitig können bauliche Veränderungen den städtebaulich prägenden Bestand und somit auch das städtebauliche Erscheinungsbild gefährden. Beeinträchtigungen der städtebaulichen Gestalt durch unsachgemäße Änderungen, Abrisse oder Neubauten sollen abgewehrt werden.
Eindrücke aus Fallersleben
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Erhaltungssatzung
Hier finden Sie aller Unterlagen der Erhaltungssatzung, die Grundlage des Satzungsbeschlusses waren.














