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Erhaltungssatzung Vorsfelde

Vorsfelde Amtsstraße 3Die rechtsverbindliche Erhaltungssatzung für den Stadtteil Vorsfelde wurde am 03.05.1989 vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen. 

Ziel der Satzung ist die Erhaltung des Innenstadtbereichs des Stadtteils Vorsfelde. Die baulichen An-lagen und Gebäude prägen in ihrem Zusammenhang das Ortsbild und die Stadtgestalt. Sie sind von städtebaulicher, geschichtlicher und teilweise künstlerischer Bedeutung.

Die große Mehrzahl der straßenbegleitenden Häuser, fast durchgehend 18. Oder 19. Jahrhundert nach Feuerbrünsten neu aufgebaut, sind auf einem massiven Sockel gesetzte zweigeschossige Fachwerk-bauten, die Wohnen und gewerbliche Nutzungen beinhalten.
Die Silhouette des östlichen Altstadtrandes mit der Kirche im Hintergrund ist weiterhin sichtbar und stellt eine städtebauliche charakteristische Situation im Übergang von der freinen Landschaft des Drömlings zur bebauten Innenstadt dar.

Eindrücke aus Vorsfelde

  • Amtsstraße

    Amtsstraße

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  • Amtsstraße 1

    Amtsstraße 1

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  • Amtsstraße 3

    Amtsstraße 3

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  • Amtsstraße GSV

    Amtsstraße GSV

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  • Amtsstraße 4

    Amtsstraße 4

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  • Lange Straße

    Lange Straße

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