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Baulasten

  • Allgemeine Informationen

    Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene Verpflichtungen auf einem Grundstück zur Begünstigung eines anderen Grundstücks bzw. einer Baumaßnahme auf einem anderen Grundstück. Darüber wird ein Baulastenverzeichnis geführt das beim Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung einzusehen ist.

  • Voraussetzungen

    Einsicht ins Baulastenverzeichnis:

    Es muss ein berechtigtes Interesse zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis nachgewiesen werden dies ist z.B. bei Grundstücksan- bzw. –verkäufen oder im Zusammenhang mit Finanzierungsangelegenheiten der Fall.

  • Benötigte Unterlagen

    Einsicht ins Baulastenverzeichnis: 

    • schriftlicher Antrag (Formblatt: Antrag auf Auskunft/Übersendung einer Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis) oder persönliches Erscheinen

    Eintragung einer Baulast:

    • Neuer Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks (erhältlich beim Grundbuchamt, Amtsgericht Wolfsburg)
    • Lageplan mit Eintragung der Baulast (Katasteramt, Architekt)
    • Adressen der Eigentümer des zu belastenden Grundstücks
    • Adressen der Eigentümer des zu begünstigenden Grundstücks 

  • Gebühren

    Einsicht ins Baulastenverzeichnis:

    Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet zur Zeit 30,00 Euro pro Flurstück.

    Eintragung einer Baulast:

    Zwischen 60,00 bis 1620,00 Euro (Staffelung nach Verwaltungsaufwand und Beiwert). Diese Gebühren werden den Eigentümern des zu belastenden Grundstücks in Rechnung gestellt oder es erfolgt eine Kostenübernahme.

  • Besonderheiten

    Die wichtigsten Baulastarten:

    Vereinigungsbaulast nach § 2 Abs. 12 Nds. Bauordnung
    Wirkung: 2 oder mehr Grundstücke werden zu einem Baugrundstück vereinigt mit der Folge, dass die bauordnungsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich auf das Gesamtbaugrundstück anzuwenden sind.

    Zuwegungsbaulast nach § 4 Abs. 2 Nds. Bauordnung
    Wirkung: Die Fläche eines Grundstücks wird als notwendige Zuwegung zu einem anderen Grundstück gesichert.

    Anbaubaulast nach § 5 Abs. 5 Nds. Bauordnung
    Wirkung: Verpflichtung, zum entsprechenden Anbau an ein Grenzgebäude, falls gebaut wird.

    Abstandsbaulast nach § 6 Abs. 2 Nds. Bauordnung
    Wirkung: Verpflichtung mit künftigen baulichen Anlagen zusätzlich Grenzabstand zu halten.

    Einstellplatzbaulast nach § 47 Abs. 4 Nds. Bauordnung
    Wirkung: Sichert notwendige Kfz-Einstellplätze zugunsten eines in der Nähe liegenden Grundstücks.

  • Kontakt

    1) Einsehen des Baulastenverzeichnisses und Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis

    Bau-Bürger-Büro (Auskunft)

     

    Rathaus B, Zimmer 372

    Frau Schmidt/Frau Wrobel

    Telefon: 05361 28-2341

    E-Mail an das Bau-Bürger-Büro schreiben

    2) Eintragungen in das Baulastenverzeichnis (oft in Verbindung mit einem Bauantrag)

    Bau-Bürger-Büro (Auskunft)

     

    Rathaus B, Zimmer 328

    Herr Steinmetz

    Telefon: 05361 28-2591

     

    Rathaus B, Zimmer 326

    Herr Jilge

    Telefon: 05361 28-5046

     

    E-Mail an das Bau-Bürger-Büro schreiben

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