Es besteht die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge zu führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse „B“ (gilt dann auch für Klassen M und L) benötigt wird. Der Fahrer / die Fahrerin muss dabei von einer Person begleitet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. ( siehe „Besonderheiten“ )
Die Abholung des "richtigen" Führerscheines kann in diesem Fall durch eine andere Person mit Vollmacht erfolgen.
- 17 Jahre
- Zustimmung aller Erziehungsberechtigten
- Begleitung durch mindestens eine berechtigte Person
- Personalausweis
- biometrisches Passfoto
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Sehtestbescheinigung ( nicht älter als 2 Jahre )
- Kopien der Führerscheine und Personalausweise der Begleiter
- 43,40 Euro für die Erteilung des Führerscheins
- 5,10 Euro pro Begleitperson
- 7,70 Euro Prüfbescheinigung
Nach dem 18. Geburtstag bleibt die Prüfbescheinigung mit 17 noch 3 Monate gültig. In der Zeit kann der Kandidat / die Kandidatin ohne Begleitung fahren.
Der Führerschein kann erst ab dem 18. Geburtstag abgeholt werden.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit fünf Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B
- nicht mehr als ein Punkt im Verkehrszentralregister
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Anfangsbuchstabe A-K: Rathaus B, Zimmer 048
Anfangsbuchstabe L-Z: Rathaus B, Zimmer 049
Probezeitverstöße (Büro mittwochs geschlossen): Rathaus B, Zimmer 050