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Übermittlungssperre der Meldedaten

  • Allgemeine Informationen

    Bürger können die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen beziehungsweise in bestimmten Fällen verhindern.

    Folgende Widerspruchsrechte sind möglich:


    • An Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen
    • An Presse, Rundfunk und Parteien über Alters- und Ehejubiläen
    • An Adressbuchverlage
    • An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von direkten Familienangehörigen
    • Wehrpflicht: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

  • Voraussetzungen

    Die Haupt-, Neben- oder alleinige Wohnung muss in Wolfsburg liegen.

  • Benötigte Unterlagen

    Die Übermittlungssperre kann auch per E-Mail beantragt werden.

     

    Beim Versand per E-Mail:
    • Den unterschriebenen Antrag und eine Kopie des Personalausweises schicken Sie per E-Mail an die Bürgerdienste (bitte auf gute Qualität achten).
    Beim Versand per Post:
    • Antrag ausfüllen und Kopie vom Personalausweis beilegen.
    Bei persönlichem Erscheinen:
    • Personalausweis, Reisepass, Identitätsdokument

  • Gebühren
    kostenlos
  • Fristen

    Ausstellung:

    sofort

    Gültigkeit:

    unbefristet, beziehungsweise bis zum Widerruf

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015


    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

     

    E-Mail schreiben

     

    Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.

  • Formulare