Neue Fahrerlaubnisverordnung seit 2019:
Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgehändigt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Das betrifft jedoch nur die Führerscheine, nicht das damit verbundene Recht, entsprechende KFZ zu führen.
Nach 15 Jahren muss ein neuer Führerschein mit neuem Passfoto hergestellt werden. Ohne Gesundheit- oder sonstiger Eignungsprüfung.
Bereits jetzt bestehende und gültige Führerscheine müssen NOCH nicht umgeschrieben werden. Der Zwangsumtausch muss bis 2033 abgeschlossen sein.
Die grauen und rosafarbenen Führerscheine verlieren NICHT ihre Gültigkeit!Der Haupt- oder alleinige Wohnsitz muss in Wolfsburg liegen. Außerdem muss der ausländische Führerschein noch gültig sein.
- ausländischer Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passbild
42,60 €
Die umgeschriebenen ausländischen Führerscheine werden in der Führerscheinstelle hinterlegt.
Führerscheinstelle
Führerscheinangelegenheiten A-K: Rathaus B, Zimmer 048
Führerscheinangelegenheiten L-Z: Rathaus B, Zimmer 049
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
E-Mail an die Führerscheinstelle schreiben
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstelle Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.