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Waffenbesitzkarte für Jäger

  • Allgemeine Informationen

    Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Jäger.

  • Voraussetzungen

    • Volljährigkeit
    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
    • Gültiger Jahresjagdschein
    • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
    • Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren

  • Benötigte Unterlagen

    • Kaufbelege und Fotos vom Waffenschrank
    • Personalausweis

  • Gebühren

    Waffeneintrag innerhalb eines Erwerbsvorgangs:

    Waffenbesitzkarte ohne Eintrag: 30,00 Euro
    Waffenbesitzkarte mit Voreintrag: 60,00 Euro

    Waffenvoreintrag: 60,00 Euro



    1. Waffe: 25,00 Euro
    2. bis 10.  Waffe: 18,00 Euro
    Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro

    Munitionserwerbserlaubnis je Kaliber: 25,00 Euro

    Waffenaustrag innerhalb eines Überlassungsvorgangs:

    1. Waffe: 20,00 Euro
    2. bis 10. Waffe: 15,00 Euro
    Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro

  • Fristen

    einem

    Der Ersteintrag einer Kurzwaffe wird als Voreintrag bezeichnet und berechtigt zum Kauf einer Kurzwaffe innerhalb von Jahr nach Ausstellung anschließend erfolgt die Kaufanzeige.

  • Besonderheiten

    Jäger*innen dürfen in der Regel maximal zwei Kurzwaffen erwerben; für Kurzwaffen muss zusätzlich, wenn gewünscht, eine Munitionserwerbserlaubnis mit in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden; die Erlaubnis kostet erneut 25,00 Euro.

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt: Rathaus B, Zimmer 012

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2613


    E-Mail schreiben

  • Formulare