-
Allgemeine Informationen
Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe in eine Waffenbesitzkarte oder auch Ausstellung/Erteilung einer zweiten (dritten usw.) Waffenbesitzkarte.
-
Voraussetzungen
- Waffenbesitzkarteninhaber oder Vollmachtsträger
- Gültiger Jahresjagdschein oder schießsportliche Bescheinigung
-
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe (Erweiterung einer Waffenbesitzkarte oder (Neu-) Erteilung)
- Kaufvertrag
- Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte
- Personalausweis
- Gegebenenfalls schriftliche Vollmacht
- Bei Sportschützen ggf. noch einen Nachweis über das Bedürfnis der einzutragenden Schusswaffe (Bestätigung der Waffennotwendigkeit durch den Verein)
-
Gebühren
Waffeneintrag innerhalb eines Erwerbsvorgangs:
Waffenbesitzkarte ohne Eintrag für Jäger: 30,00 Euro
Waffenbesitzkarte ohne Eintrag für Sportschützen: 75,00 Euro
Waffenbesitzkarte mit Voreintrag Jäger und Sportschützen: 60,00 Euro
Waffenvoreintrag: 60,00 Euro
1. Waffe: 25,00 Euro
2. bis 10. Waffe: 18,00 Euro
Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro
Munitionserwerbserlaubnis je Kaliber: 25,00 Euro
-
Fristen
Eintragungszeitraum: Innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb der Schusswaffe von einem Berechtigten.
-
Besonderheiten
Die Überschreitung der Anzeigefrist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.
-
Zuständige Stelle
Ordnungsamt: Rathaus B, Zimmer 012
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2613
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
-
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer roten Waffenbesitzkarte als Waffen- oder Munitionssammler bzw. -sachverständiger
- Antrag auf Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte als einzelne Person
- Antrag auf Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte als Sportschütze
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)
- Anzeige über den Erwerb von Waffen