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Zufahrtsgenehmigung

  • Allgemeine Informationen

    Für das dauerhafte Neuanlegen oder Ändern einer vorhandenen Zufahrt, beziehungsweise einer Garagenauffahrt, ist eine Genehmigung einzuholen. Zu diesem Zweck ist ein Antrag zur Errichtung einer Grundstückszufahrt zu stellen.
    Nach erteilter Genehmigung der Zufahrt ist vor Baubeginn von der ausführenden Baufirma ein Antrag auf Ausführung eines Aufbruches in öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen der Stadt Wolfsburg  zu stellen. Weitere Informationen zu diesem Antrag lesen Sie bitte unter Aufbruchgenehmigung.

  • Voraussetzungen
  • Benötigte Unterlagen


  • Gebühren

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

  • Kontakt

    Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination
    Abteilung Strategische Planung
    Herr Scherf

    Bauhof Stadt Wolfsburg, Zi. 2.15, Dieselstraße 17
    Telefon: 05361 28-2980
    Fax: 05361 28-2120
    Eine E-Mail schreiben