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Immissionsschutz

Immissionsschutz bedeutet, die Lebewesen und die Umgebung vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie z.B. Luftverunreinigungen, Geräuschen oder Licht zu schützen. Schädlich sind Umwelteinwirkungen dann, wenn sie dazu geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft herbeizuführen.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Immissionsschutzes richtet sich nach der Branche eines Betriebes und teilt sich gemäß Zuständigkeitsverordnung auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig oder das Umweltamt der Stadt Wolfsburg auf.

Zentrale Handlungsgrundlage für das Umweltamt ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen zugehörigen Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sowie die beiden Verwaltungsvorschriften TA Lärm und TA Luft.

  • Beschwerdemanagement Immissionen (Lärm, Licht, Luft)
  • Anlagenregister und Registrierung von Anlagen gem. 44. BImSchV (Feuerungsanlagen)
  • Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider, Kühltürme
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  • Lärmaktionsplanung 4. Stufe
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  • Lärmaktionsplanung der Bundesbahn
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