Jetzt bewerben, Schiedsperson werden!
Die Stadt Wolfsburg sucht neue Schiedspersonen.
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur außergerichtlichen Streitschlichtung im Straf- und Zivilrecht. Insbesondere in Fällen von Nachbarstreitigkeiten, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohungen und ähnlichem kommen die Schiedspersonen zum Einsatz.
Als Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsperson sollten Sie Lebenserfahrung, Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft, bei rechtlichen Streitigkeiten für eine gütliche Streitschlichtung zu sorgen, mitbringen. Die Schiedsfrauen und -männer haben die Aufgabe, zwischen den Parteien zu vermitteln und dürfen keinen Zwang zur Einigung ausüben. Das Motto lautet: „Schlichten statt richten“. Sie müssen in dem entsprechenden Schiedsbezirk (Stadtmitte/Nordstadt oder Neuhaus/Reislingen) Ihren ständigen Wohnsitz haben, sollten im Alter von 25 bis 75 Jahren sein und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über Ihr Vermögen beschränkt sein.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Erwartet werden jedoch Freude an der Rechtsanwendung und die Bereitschaft, sich darin fortzubilden. Interessentinnen und Interessenten sollten berücksichtigen, dass mit der Amtsausübung eine Ortspräsenz und ein gewisser zeitlicher Aufwand verbunden sind, die jedoch nicht präzise bestimmt werden können.
Die Schiedspersonen werden vom jeweiligen Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Anschließend werden sie vom Amtsgericht Wolfsburg bestätigt. Die Schiedspersonen erhalten neben persönlicher Betreuung und Ersatz der entstehenden Auslagen eine Aufwandsentschädigung.
Ist Ihr Interesse an dieser besonderen ehrenamtlichen Tätigkeit geweckt? Dann bewerben Sie sich bis zum 16.10.2026.
Bei Fragen melden Sie sich gern telefonisch unter: 05361 28-2199 oder per E-Mail an: rat-service@stadt.wolfsburg.de.