Aktuelles
Das Förderprogramm zur Förderung von Investitionen zur Solarstromerzeugung wird am 01.04.2024 um 10 Uhr starten. Eine Antragsstellung wird bis zum 30.04.2024 um 24 Uhr über das Online-Rathaus möglich sein.
Nach Antragstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes finanzielles Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
Nachdem die Förderanträge geprüft sind, werden die förderfähigen Anträge durch ein Losverfahren ermittelt. Anschließend werden die entsprechenden Bescheide den jeweiligen Antragsteller*innen zugesandt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden.
Hinweis: Da das Servicekonto Niedersachsen durch das Konto des Bundes (BundID) ersetzt wird, ist ab sofort nur noch die BundID auf OpenRathaus als Anmeldeoption verfügbar.
Bitte nutzen Sie hierfür die gleiche E-Mail-Adresse wie für Ihr bisheriges Konto, um Zugriff auf bereits digital gestellte Anträge zu erhalten.
Nachdem alle Förderanträge geprüft wurden, werden die förderfähigen Anträge gelost. Anschließen erhalten alle Antragssteller einen Bescheid, ob sie gefördert werden oder nicht.
- Nach Installation der Anlage bzw. Fertigstellung der Maßnahme können Sie bereits alle Schlussunterlagen (=Verwendungsnachweis) per Online-Antrag einreichen.
Erst nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises und der Haushaltsfreigabe kann die Förderung ausgezahlt werden.
Für eine steckerfertige PV-Anlage: Screenshot / Foto der beabsichtigten geplanten Anlage inklusive technischer Details.
Für PV-Anlagen ab 1 kWp: Der jeweilige Kostenvoranschlag.
Für einen Solarstromspeicher ≥ 3kWh: Der jeweilige Kostenvoranschlag.
Alle Unterlagen müssen zur Antragstellung eingereicht werden, ansonsten kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.
Nein, die Maßnahme bzw. Installation der Anlage darf erst nach Einreichen des Förderantrags umgesetzt werden. Es kann demnach nicht nachträglich ein Förderantrag gestellt werden.
Die Maßnahme beziehungsweise die Installation der Anlage sollte in dem jeweiligen Förderjahr abgeschlossen werden und der Auszahlungsantrag gestellt werden.
Sollten Sie die geförderte Maßnahme nicht in dem jeweiligen Förderjahr fertigstellen können, senden Sie eine kurze Mitteilung inkl. kurzer Begründung. Ob die Förderung über das Förderjahr hinaus bestehen kann, wird individuell geprüft.
Erst nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrags kann die Förderung ausgezahlt werden.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen finden Sie unter Punkt 9 in den Förderrichtlinien.
Nach Beendigung der Maßnahme sind die Kopien der Originalrechnungen und eine Bestätigung über die Inbetriebnahmebereitschaft (Inbetriebnahmeprotokoll) der Anlage vorzulegen.
Sollte es Probleme beim Einreichen des Auszahlungsantrags geben, kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen des Klimaschutzteams der Stadt Wolfsburg (E-Mail: klimaschutz@stadt.wolfsburg.de).
Leider können wir nicht bei der Vermittlung einer Firma weiterhelfen. Elektroinstallateure können Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer oder über die Innung für Elektrotechnik Wolfsburg finden.
Stadt Wolfsburg
Umweltamt - Klimaschutz
Am Mühlengraben 1
38440 Wolfsburg
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Baumgardt
Telefon: 05361 28-5192
Titel des Projekts: |
Einzelvorhaben Integriertes und nachhaltiges Klimaanpassungsmanagement und -konzept der Stadt Wolfsburg
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Förderschwerpunkt: |
Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
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Laufzeit: |
01.05.2023 – 30.06.2025
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Förderkennzeichen: |
67DAA01051
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Vorhabenbeschreibung: |
Das Vorhaben dient der Erarbeitung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes im Rahmen eines nachhaltigen Anpassungsmanagements für die Stadt Wolfsburg. Ziel ist es die notwendigen Anpassungsprozesse möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Das Anpassungskonzept dient als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Anpassungsaktivitäten in der Kommune. Dabei soll aufgezeigt werden welche Potenziale zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bestehen und umfasst einen entsprechenden Anpassungsplan. Die Inhalte des Anpassungskonzepts gehen konkret auf die lokalen Besonderheiten ein und entsprechen zusätzlich den Nachhaltigkeitszielen. Die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Ergebnisse, Erkenntnisse und Erfahrungen dienen als Grundlage für die anschließend geplante Umsetzung des nachhaltigen Anpassungskonzepts mit seinen prioritären Maßnahmen. Mit Hilfe des Konzepts soll insgesamt die Anpassungsfähigkeit der Stadt Wolfsburg erhöht werden.
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Ziel und Inhalt: |
Ziel des Klimaanpassungskonzepts soll es sein, Möglichkeiten aufzuzeigen, sich auf die Herausforderungen einzustellen, welche durch den Klimawandel entstehen. Es soll Maßnahmen und Strategien aufzeigen, um die Anpassungsfähigkeit von Bürgern*innen, Ökosystem und Infrastrukturen gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken und eine nachhaltige und widerstandsfähige Zukunft zu schaffen. Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestags. |
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Kurzbeschreibung und Zweck des Vorhabens:
Es ist davon auszugehen, dass der Klimawandel weiter voranschreiten wird und damit auch in Wolfsburg Wetterereignisse mit steigenden Schadenspotenzialen zunehmen werden. Mit der Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes möchte die Stadt Wolfsburg zunächst untersuchen von welchen bereits bestehenden und zu erwartenden Klimafolgen die Stadt betroffen sein wird. Daraufhin sollen die relevanten Handlungsfelder integriert und langfristig betrachtet werden, um eine Strategie mit Gegenmaßnahmen auszuarbeiten. Auf den bisherigen Erfahrungen aufbauend, ist es das ausgemachte Ziel, frühzeitig für Klimawandelfolgen gewappnet zu sein, um die Verwundbarkeit natürlicher, sozialer und wirtschaftlicher Systeme gegenüber Klimafolgen zu mindern und gleichzeitig die Anpassungsfähigkeit dieser Systeme sowie die Ausnutzung möglicher Chancen zu erhöhen.
Als Grundlage für das Klimaanpassungskonzept werden im ersten Schritt bereits eingetretene Klimawandelfolgen analysiert und erwartbare zukünftige Klimawandelfolgen prognostiziert. Daraus können entstehende Herausforderungen und Chancen abgeleitet und Handlungsfelder benannt werden, die sowohl kurzfristige akute, als auch langfristige Folgeerscheinungen des Klimawandels berücksichtigen. Werden diese Daten mit örtlichen Begebenheiten, wie z.B. der Bevölkerungs- oder Siedlungsstruktur überlagert, können im nächsten Schritt besonders betroffene oder sensible Handlungsfelder und Orte (Hotspots) ausfindig gemacht werden.
Auf Grundlage dieser Analyseergebnisse wird eine Gesamtstrategie ausgearbeitet, die Handlungsfelder priorisiert, Lösungsansätze aufzeigt, ganzheitliche Zielstellungen unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele formuliert und notwendige Flächenbedarfe für Anpassungsmaßnahmen benennt.
Ein Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage für die Umsetzung der Klimaanpassungszielstellungen. Dieser benennt Ziele mit unterschiedlichen Zeithorizonten und dafür notwendige Handlungserfordernisse. Hierbei werden mögliche Synergien oder Konflikte zu Klimaschutzaktivitäten überprüft.
Um Klimaanpassungsaktivitäten dauerhaft in der Verwaltung und der Kommune zu integrieren, wird eine Verstetigungsstrategie ausgearbeitet, die auf organisatorischer Ebene ansetzt Zuständigkeiten benennt, Strukturen schafft und Vernetzungen fördert.
Auch ein Cotrollingkonzept ist Teil des Vorhabens. Es hat das Ziel kurz-, mittel- und langfristige Wirkung des Anpassungsmanagements systematisch zu erfassen und auszuwerten.
Der gesamte Prozess wird von einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit und Akteur*innen und Bürger*innenbeteiligungen begleitet. Dafür soll in einer Kommunikationsstrategie erarbeitet werden, wie die Thematik Aufmerksamkeit erhalten kann, um eine breite und aktive Mitwirkung bei Beteiligungen und der Umsetzung von Maßnahmen zu erreichen.
Ansprechpartnerin: | Frau Lansing Telefon: +49 5361 28-5195 Rathaus B, Zimmer 443 |
Ziele und Grundsätze der heutigen Klimaschutzaktivitäten sind im CO2-Minderungskonzept formuliert, das vom Rat der Stadt Wolfsburg am 6.5.2009 beschlossen wurde. In dem Konzept sind Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren der "Wolfsburger Agenda 21" und der "Wolfsburger Erklärung" eingeflossen.
Wissen Sie, wo Sie mit Ihrer persönlichen CO2-Bilanz stehen? Mit dem CO2-Rechner des Umweltbundesamtes können Sie Ihre jährlichen CO2-Emmissionen erfassen.
Wolfsburg gehört zu den Unterzeichnern des Konvents der europäischen Bürgermeister und bekennt sich zu der Zielsetzung einer Minderung der CO2-Emissionen um 20 Prozent bis zum Jahr 2020.
Unter den Bedingungen einer relativ jungen Bausubstanz und einer effizienten auf KWK-Technik basierten zentralen Fernwärmeversorgung der gesamten Innenstadt liegen die Handlungsfelder in der Steigerung der Energieeffizienz beim Verbraucher, Minderung des Energieverbrauchs und Erzeugung regenerativer Energien. Detaillierte Maßnahmen finden sich im CO2-Minderungskonzept.
Das integrierte Klimaschutz-Teilkonzept "Klimafreundliche Mobilität" für die Stadt Wolfsburg wurde im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.
Investitionen in Solarstromanlagen sind eine Investition in die Zukunft. Sie leisten einen Beitrag zur Energiewende und tragen zum Klimaschutz bei.
Die Stadt Wolfsburg wird in ihren Vorhaben von der Wolfsburger EnergieAgentur unterstützt. Sie hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2009 als Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und den externen Akteuren etabliert.
Das Vorhaben "Beratende Begleitung der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wolfsburg" wird unter dem Förderkennzeichen 03KS1147 vom Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Projektträger Forschungszentrum Jülich gefördert.
Das Vorhaben "KSI: Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung in der Stadt Wolfsburg" wird unter dem Förderkennzeichen 03KS6064 vom Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Projektträger Forschungszentrum Jülich gefördert.
Das Vorhaben "Austausch der Öl-Heizungsanlage durch eine Pellet-Heizungsanlage im Tierheim Wolfsburg" wird unter dem Förderkennzeichen 03KS1147M vom Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Projektträger Forschungszentrum Jülich gefördert.
Weitere Informationen
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Umweltamt
Rathaus B
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Ihre Ansprechpartner*innen:
Fachleiter/Klimaschutzmanager:
Armin Herglotz
Zimmer B 440
Telefon: 05361 28-5193
Sachbearbeiter:
Stefan Baumgardt
Zimmer B 440
Telefon: 05361 28-5192
Klimafolgenanpassungsmanager*in:
Josepha Lansing
Zimmer B 443
Telefon: 05361 28-5195
Sachbearbeiterin:
Laura Gerloff
Zimmer: B 443
Telefon: 05361 28-5194
Zentrale E-Mail an: klimaschutz@stadt.wolfsburg.de