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Politik & Verwaltung

Betrieb einer Gaststätte

Für den Betrieb einer Gaststätte, eines Imbiss, einer Diskothek oder eines ähnlichen Betriebes ist spätestens vier Wochen vor der Eröffnung eine Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetz erforderlich. Diese Anzeige kann gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung vorgenommen werden.

Für die Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz werden folgende Unterlagen benötigt:

Diese Anzeige ersetzt seit dem 01.01.2012 die bisherige Beantragung einer Gaststättenerlaubnis.

Eine rechtzeitige Einbeziehung des Veterinäramtes zur Einhaltung der Lebensmittelhygienevorschriften und des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauberatung zur Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften wird dringend empfohlen. 

  • Personalausweis oder Pass
  • Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen

Blick in eine Gaststätte; Foto: Marko Greitschus / pixelio.de
Blick in eine Gaststätte
Foto: Marko Greitschus / pixelio.de

Wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, zusätzlich:

  • ein Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Für die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes, etwa bei Veranstaltungen, ist ebenfalls vier Wochen vorher eine Anzeige erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen sind auch hier vorzulegen.

Falls Sie eine Freifläche für Bewirtungszwecke einrichten wollen, die sich auf öffentlicher Verkehrsfläche befindet, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

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