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Politik & Verwaltung

Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes

Hier erklären wir Ihnen, welche Unterlagen Sie mit ins Krankenhaus nehmen müssen, welche Behördengänge Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes erledigen können und einiges rund um die Namensführung Ihres Kindes.

Wenn die Kindesmutter ledig oder rechtskräftig geschieden ist, steht sie grundsätzlich allein in der Geburtsurkunde des Kindes. Soll der Vater mit in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, muss er eine Vaterschaftsanerkennung abgeben - dieses muss von einem Urkundsbeamten aufgenommen werden (Standesamt, Jugendamt oder Notar). Die persönliche Anwesenheit des Vaters und der Mutter ist hierbei nötig. Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes gemacht werden. Trotz Vaterschaftsanerkennung bleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter und das Kind trägt den Familiennamen der Mutter. Gemeinsame Sorge kann beim Jugendamt erklärt werden.

Wenn ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist, rufen Sie bitte im Standesamt an und erfragen detailliert, welche Unterlagen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes nötig sind.

Unterlagen, die Sie mit ins Krankenhaus nehmen sollten:

  • Sie sind verheiratet und deutsche Stastsangehörige

    Dann benötigt das Standesamt Ihre Eheurkunde (Original) und Ihre beiden Geburtsurkunden (Original).

  • Sie sind geschieden und deutsche Staatsangehörige

    Sie benötigen eine aktuelle Eheurkunde mit Scheidungsvermerk (Original) oder Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Ihre Geburtsurkunde (Original).

  • Sie sind im Ausland geboren oder haben dort geheiratet

    Fragen Sie bitte im Standesamt nach, welche Unterlagen/Urkunden benötigt werden.

  • Sie sind ledig und deutsche Staatsangehörige

    Dann nehmen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde (Original) mit ins Krankenhaus.

  • Wie soll das Kind heißen?

  • Vorname des Kindes

    Natürlich sollte Ihr Kind den schönsten Vornamen bekommen, aber dafür sind einige Dinge zu beachten - es muss ein geschlechtsspezifischer Vorname sein, d.h. für Jungen einen männlichen Vornamen, für Mädchen einen weiblichen Vornamen. Geschlechtsneutrale Vornamen, z.B. Luca, dürfen seit einiger Zeit als alleiniger Vorname gewählt werden. Für Fragen zu Vornamen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

  • Nachname des Kindes

    Sind die Kindeseltern verheiratet und haben einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, bekommt ihr Kind automatisch ebenfalls Ihren Ehenamen.

    Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, entscheiden sie gemeinsam, welchen Familiennamen das Kind führen soll. Dieser Familienname gilt dann auch für die weiteren gemeinsamen Kinder.

    Ist die Mutter nicht verheiratet, bekommt das Kind den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.

    Soll das Kind den Familiennamen des Vaters bekommen, ist die Vaterschaftsanerkennung und eine Namenserteilung erforderlich.

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