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Politik & Verwaltung

Informationen für Eigenheimbesitzer

Die eigenen vier Wände bringen einige Verpflichtungen mit sich und machen den ein oder anderen Kontakt zu den Behörden notwendig.
Ein Haus aus Puzzleteilen zusammengesetzt
Piai - Fotolia.com

Abfallentsorgung

Für die Entsorgung des Wolfsburger Abfalls ist die Wolfsburger Abfallfallwirtschaft und Straßenreinigung zuständig. Wann die grüne Tonne abgeholt wird, welches Formular für die Behälterbestellung notwendig ist, welche Öffnungszeiten das Entsorgungszentrum hat und wie ein Sperrmülltermin online vereinbart werden kann erfahren Sie auf der Internetseite der WAS.

Sie besitzen eine Immobilie und benötigen ältere Bauunterlagen? Im Bauaktenarchiv der Stadt Wolfsburg werden sämtliche Bauakten aufbewahrt. Voraussetzungen für die Einsichtnahme und anfallende Gebühren werden hier näher erläutert. 

Zu den Grundbesitzabgaben gehört neben der Grundsteuer auch die Gebühren für Abfall- und Straßenreinigung sowie die Abwassergebühren (inkl. Gartenwasserzähler). Um erhöhten Bürgerservice zu bieten werden die Grundbesitzabgaben zentral von dem Geschäftsbereich Finanzen erhoben. Die eigenommenen Gebühren werden dann in einem weiteren Schritt an die eigentlich Dienstleister für die Abfallbeseitigung die WAS und für die WEB als Dienstleister für Entwässerung weitergegeben.

Ist der Neubau erst einmal an die Kanalisation angeschlossen macht sich kaum Jemand noch viel Gedanken um seine Abwasseranlage. Damit die Abwasseranlagen aber problemlos funktionieren, gerade wenn die Leitungen älter werden, müssen sie in regelmäßigen Abständen auf Ihren Zustand überprüft werden.

Die verschiedenen Geschäftsbereiche und Tochterunternehmen der Stadt Wolfsburg haben die Aufgabe dafür zu sorgen, dass im Stadtgebiet die Grünflächen gepflegt, die Straßen in befahrbarem Zustand sind und die Straßenbeleuchtung sichergestellt ist. Allerdings können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht überall im Stadtgebiet gleichzeitig sein.

Damit ein bebautes Grundstück von seinen Bewohnern baulich genutzt werden kann, ist es notwendig es zu erschließen d.h. an die vorhandene Infrastruktur anzuschließen. Für den erstmaligen Anschluss und spätere Sanierungsarbeiten an Straßen- und Wegen werden Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge fällig. 

Grundstückseigentümer sind grundsätzlich für die Reinigung des Gehwegs vor ihrem Haus zuständig. Ggf. auch für die Straßenreinigung. Dies nach den Vorgaben des Ordnungsamtes alle 14 Tage erfolgen. Die Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr über in dem Zeitraum von 7:00 - 20:00 Uhr.

Die ganzjährige Straßenreinigungspflicht für Grundstückseigentümer umfasst im Winter auch die Schneeräumung und Streupflicht. Der Grundstückseigentümer hat dafür zu Sorgen das Verkehrsteilnehmer den anliegende Gehweg ggf. auch Straßen unfallfrei passieren können. Ein Flyer informiert über den Umfang und Art der Räumungs- und Streupflichten.

 

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