Namensführung in der Ehe
Zum 1. Mai 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Privatrechts in Kraft getreten. Für die Namensführung in der Ehe ergeben sich dadurch eine Vielzahl an neuen Möglichkeiten.
Ehegatten können am Tag der Eheschließung – oder später während Bestehens der Ehe – eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe (zum Beispiel Ehename) abgeben.
Auch Lebenspartner haben die Möglichkeit, während bestehender Lebenspartnerschaft nachträglich eine Erklärung zur Namensführung abzugeben.
Nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft bestehen ebenfalls Möglichkeiten zur Änderung des Familiennamens.
Ohne Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung führen Ehegatten den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter.
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