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Economy & Digital

Advice and support services for tradespeople

Fallersleben and Vorsfelde

᠎Pending Translation: Mutige Gründer und neue Impulse für die Stadtteilzentren finden Unterstützung! Hierzu fördern die Stadt Wolfsburg und die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) gemeinsam Neuvermietungen von Ladenlokalen in den Altstädten von Fallersleben und Vorsfelde mit einem jährlichen Budget von 7.500 € bis zum Jahr 2030. Insbesondere sollen Konzepte des Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungsbereiches, die zu einer Bereicherung der Angebotsvielfalt durch Alleinstellungsmerkmale beitragen, im Rahmen eines umfassenden Beratungs- und Unterstützungsangebots gefördert werden. Die Maßnahme ist Teil der Handbücher Zukunft. Zukunftsfaehige Innenstaedte und Zentren

  • Advice and support in detail

    ᠎Pending Translation:

    Ziel ist es, die Stadtteilzentren zukunftsfest zu machen und ihren jeweils einzigartigen Charakter zu stärken. Hierfür sind vor allem besondere Geschäftsideen mit einem positiven Effekt der Belebung und Vielfältigkeit der Zentren gefragt. So soll das bestehende Angebot gestärkt und ergänzt werden und den Einwohner*innen und Gästen der Ortsteile Fallersleben und Vorsfelde einen Mehrgewinn geboten werden.

    Neben einem umfassenden Beratungsangebot werden neue Angebote die zur Angebotsvielfalt durch Alleinstellungsmerkmale beitragen, in der Ansiedlung in den Altstadtzentren durch einen gezielten Zuschuss unterstützt.

    • Auf 12 Monate befristeter Mietzuschuss ab Geschäftsöffnung oder Mietbeginn in Höhe von max. 50 % der Nettokaltmiete mit einer Obergrenze von max. 400 € netto / Monat
    • Bei Unternehmensnachfolge: max. 25 % der Nettokaltmiete mit einer Obergrenze von max. 250 € netto / Monat
    • Einmaliger Zuschuss für Beratungsleistungen zur Erstellung eines Marketing-/ Designkonzeptes mit einer pauschalen Höhe von 500 €
    • Einmaliger „Ladenbauzuschuss“ in Höhe von einmalig pauschal 2.000 € für Marketingmaßnahmen, Innenausstattung und Ladenbaukosten (inklusive Renovierung). Nur in Verbindung mit einem Konzept.
    • Die einmaligen Zuschüsse sind nur in Verbindung mit dem Mietzuschuss zu beantragen
    • Der Mietzuschuss ist bis maximal zwei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses oder der Geschäftseröffnung zu beantragen.

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Die WMG und die Stadt Wolfsburg als bewilligende Stellen entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushalts- und Fördermittel. Voraussetzung ist ein unbefristeter Mietvertrag oder eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.

     

    ᠎Pending Translation: Wer ist antragsberechtigt?

    ᠎Pending Translation:

    • Vorhaben, die einen erwartbaren positiven Effekt zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt innehaben und Downgrading-Effekten entgegenwirken, qualitativ zur Vielfältigkeit der Innenstadt beitragen und somit das bestehende Angebot durch ein Alleinstellungsmerkmal stärken und ergänzen (Branchenmix) sowie durch ein schlüssiges Konzept (sh. Businessplan, inkl. und Vertriebskonzept) sowie persönlichen Gesamteindruck überzeugen.
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach der KMU- Definition der Europäischen Kommission)
    • Ausgeschlossen von der Zuwendung sind Vergnügungsstätten, Friseurbetriebe ohne Meistertitel sowie weitere körpernahe Dienstleistungen und große Unternehmen.

    Bitte lassen Sie sich vorab durch die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH beraten.

    Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden hierbei zu gleichen Teilen auf Vorsfelde und Fallersleben verteilt.

    Voraussetzung ist die Inanspruchnahme des Beratungsangebot der Wirtschaftsförderung der Wolfsburg WMG.

    Weitere Details können Sie der Förderrichtlinie unter Downloads entnehmen.

    Interessiert? Bewerben Sie sich jetzt und lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft von Fallersleben und Vorsfelde gestalten!

     

  • ᠎Pending Translation: Interessiert? Welche Unterlagen benötige ich (allgemein)?

    ᠎Pending Translation:

    Anträge sind digital im PDF-Format bei der WMG unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de ausschließlich mit dem unter Downloads hinterlegten Antragsformular einzureichen. Alternativ können Anträge per Post an die WMG, Porschestraße 26, 38440 Wolfsburg, geschickt werden.
    Für die Antragsstellung benötigen wir von Ihnen:

    1. Ein unterzeichnetes Antragsformular (siehe Downloads)
    2. Ein vollständiger und schlüssiger Businessplan, in dem sich mit allen für die Eröffnung des Geschäftes relevanten Sachverhalten befasst wird. 
      Wichtig!
      Bitte orientieren Sie sich hierbei an der „IHK-Businessplan-Anleitung“ unter
      https://www.ihk.de/ihklw/produkte/beratung-und-service/gruendung-foerderung/businessplan/businessplan-870282 . Diese Anleitung enthält alle wichtigen Punkte und Inhalte, die für eine Genehmigung notwendig sind, und bietet zudem einen vorgefertigten, ausfüllbaren Finanzierungsplan zum Download.
    3. Eine Kapitalbedarfs-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Die Rentabilitätsplanung muss dabei für drei Jahre auf Jahres- und die Liquiditätsplanung für zwei Jahre auf Monatsebene erstellt werden. Hilfestellung bietet die verlinkte Website der IHK unter Punkt 2.
    4. Abgeschlossener Mietvertrag, der den Kriterien der Richtlinie entspricht.
    5. Eine unterzeichnete De-minimis-Erklärung aus der ersichtlich ist, dass der Antragsteller den aktuell zulässigen Höchstbetrag gemäß der De-minimis-GVO der EU nicht überschreitet. (siehe Downloads)
    6. Gegebenenfalls Nutzungsänderung bei Bauantragspflicht
    7. Gegebenenfalls Untermietvertrag (falls zutreffend)
       

    Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß zugestellt, wenn sämtliche antragsbegründenden Unterlagen zur Prüfung vorliegen.

    Bei fehlenden Unterlagen oder unzureichender Qualität haben die Antragsteller*innen nach Aufforderung binnen einer Frist von 30 Tagen die Möglichkeit die Unterlagen vollständig bzw. in ausreichender Qualität endgültig nachzureichen. Sollte dies nicht geschehen wird der Antrag verworfen und dieser muss neu gestellt bzw. der Zuschuss neu beantragt werden.

    Antragsteller*innen, die in die nähere Auswahl kommen, müssen ihre Geschäftsidee zur abschließenden Feststellung der Erfüllung der allgemeine Förderbedingungen / -voraussetzungen persönlich präsentieren.


    Du möchtest dein Geschäft in der Innenstadt gründen? Dann schau doch mal hier vorbei: Gründungsfoerderung

     

Contact

᠎Pending Translation:

Die Wirtschaftsförderung der WMG unterstützt und berät Interessierte bei der Antragsstellung sowie bei Bedarf bei der Suche nach passenden Ladenlokalen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit den Kolleg*innen der Wirtschaftsförderung der WMG.
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de
Telefon: +49 5361 89994-0

Porschestraße 26 | 38440 Wolfsburg

 

Download area

᠎Pending Translation: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Download verfügbar: 

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