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Politik & Verwaltung

Bußgeldstelle

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Grundlage für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind Anzeigen der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes sowie private Anzeigen. 

Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten, unter anderem Halt- oder Parkverstöße, kann ein Verwarnungsgeld bis 55,00 Euro erhoben werden. Die Annahme der Verwarnung erfolgt durch die fristgerechte Zahlung des Verwarnungsgeldes. 

Im Bußgeldverfahren sind zusätzlich immer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (25,00 Euro Gebühren und Auslagen).

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Bußgeldstelle

    Rathaus B, Zimmer 043 - 045
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1234

    Email: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

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