Legal right of first refusal
General information
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Der Stadt Wolfsburg steht nach den Vorschriften der Paragrafen 24 bis 28 Baugesetzbuch (BauGB) unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei einem Verkauf von Grundstücken zu.
Zur Prüfung, ob dieses Vorkaufsrecht besteht und ob es bei Bestehen auch ausgeübt wird, hat die Verkäuferin oder der Verkäufer der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich nach dessen Abschluss mitzuteilen (Paragraf 28 Abs. 1 S. 1 BauGB). Dies erfolgt in der Regel durch das beurkundende Notariat. Das Notariat stellt den Antrag für die Ausstellung eines Zeugnisses zum Gesetzlichen Vorkaufsrecht.
Wenn kein Vorkaufsrecht für die Stadt Wolfsburg besteht oder ein bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird, stellt die Stadt Wolfsburg auf der Grundlage der Antragsstellung des Notariats eine gebührenpflichtige Bescheinigung (Vorkaufsrechtsverzichtserklärung) aus, die zur Eigentümerumschreibung beim Grundbuchamt benötigt wird. Die Kosten hierfür tragen die Käufer der Immobilie.
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Application procedure and required documents
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Zur Beantragung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist ein schriftlicher Antrag einzureichen. Dieser muss mindestens folgende Daten zum Vertrag und zum Grundstück beinhalten: Urkundennummer, Vertragsdatum, Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer und die Käuferdaten.
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen und direkt an die zuständige Stelle zu übermitteln. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
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Legal basis
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- Baugesetzbuch (BauGB) Paragraf 24 - Allgemeines Vorkaufsrecht
- Baugesetzbuch (BauGB) Paragraf 25 - Besonderes Vorkaufsrecht
- Baugesetzbuch (BauGB) Paragraf 26 - Ausschluss des Vorkaufsrechts
- Baugesetzbuch (BauGB) Paragraf 27 - Abwendung des Vorkaufsrechts
- Baugesetzbuch (BauGB) Paragraf 28 - Verfahren und Entschädigung
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Fees
Fees are charged for the preparation of a waiver of pre-emption rights.
Fees are determined on the basis of the current version of the administrative cost statutes.
The fees are based on the purchase price of the property, the number of properties and the time and effort involved in the inspection.
The fees are charged to the purchasers of the property.
You can find the relevant administrative cost statutes here.
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Processing time
Pending Translation: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen, kann aber im Einzelfall bis zu drei Monate nach Paragraf 28 Abs. 2 S. 1 BauGB in Anspruch nehmen.
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Contact
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Frau Berdien
Rathaus B, Zimmer 317
Telefon: 05361 28-2118
E-Mail: gesetzliche-vorkaufsrechte@stadt.wolfsburg.de