Pending Translation: Erhaltungssatzung Heiligendorf
Die innere Ortslage des Wolfsburger Ortsteils Heiligendorf ist noch von einer Vielzahl historischer Einzelgebäude oder ehemaligen Hofanlagen geprägt.
Im Laufe der letzten Jahre hat eine sukzessive Überformung der Ortslage eingesetzt. Ältere Gebäude werden abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Dadurch verliert der Ort seine prägenden baulichen Elemente. Seitens der Öffentlichkeit und der Ortspolitik gibt es hierzu vermehrt den Wunsch, das Gesicht des Ortes zu bewahren.
Das Baugesetzbuch bietet hierfür über den Paragraf 172 die Möglichkeit, die städtebaulich prägenden Gebäude zu erhalten. Für den Untersuchungsbereich gemäß Anlage sollen nach dem Aufstellungsbeschluss vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, um herauszuarbeiten, welches die prägenden und zu erhaltenden Elemente sind.
Nach Abschluss der Analyse der Bebauung wird der endgültige Geltungsbereich der Erhaltungssatzung festgelegt.
Sollte während des Aufstellungsverfahrens ein Bauantrag die zukünftigen Ziele der Erhaltungssatzung erschweren oder den Zielen entgegenstehen, kann der Antrag gemäß Paragraf 15 BauGB für die Dauer von bis zu zwölf Monaten zurückgestellt werden. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung innerhalb der Frist kann der Bauantrag auf Basis dieser Satzung beschieden werden.



Pending Translation: Im Laufe der Erarbeitung der Erhaltungssatzung werden hier weitere Dateien hochgeladen.