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Umtausch von FührerscheinenBis zum 19.01.2022 müssen die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 umgestellt werden in einen EU-Kartenführerschein. Getauscht werden kann OHNE TERMIN zu folgenden Zeiten: Montag und Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr Im Rathaus B am Infostand (Eingang Hollerplatz) Benötigte Unterlagen:
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Aktuell: "Zwangsumtausch" der "alten Führerscheine"
Alle "alten" Führerscheine müssen innerhalb der nächsten 14 Jahre auf den EU-Kartenführerschein umgestellt werden, den es seit 1999 gibt. Die Umstellungsfristen entnehmen Sie bitte den untenliegenden Tabellen.
Seit 19. Januar 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig, danach muss ein neuer Führerschein mit neuem Passbild hergestellt werden.
Seit 15. Februar 2019 müssen ALLE Führerscheine befristet werden - daher auch Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt worden sind
Der Führerschein soll so aktueller und fälschungssicherer sein und wird in einer EU-weiten Datenbank erfasst. Die Befristung betrifft nur die Führerscheine, nicht das damit verbundene Recht, das entsprechende KFZ zu führen. Es gibt keine Gesundheits- oder sonstige Eignungsprüfung.
Der Zwangsumtausch muss bis 2033 abgeschlossen sein. Es gilt ein Stufenplan, damit nicht alle Anträge gleichzeitig erfolgen:
- Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | Stichtag für den Umtausch |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 und später |
19.01.2025 |
- Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Stichtag für den Umtausch |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal (Speed Capture Station)
Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:
- Foto
- Unterschrift
für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 6,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.
Die erfassten Daten können ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden.
Öffnungszeiten: | ||
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Montag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 bis 16:30 Uhr | |
Mittwoch | 08:30 bis 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 bis 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
08:30 bis 12:00 Uhr |