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Politik & Verwaltung

Waffen

Unter dem Begriff Waffen sind nicht nur Schusswaffen, sondern auch tragbare Gegenstände, wie zum Beispiel Messer oder Schlagstöcke, zu verstehen.

Neben den erlaubnispflichtigen Waffen, wie zum Beispiel Kleinkaliberschusswaffen für die Sportschützentätigkeit oder Schusswaffen zur Ausübung der Jagd, gibt es auch eintragungsfreie Waffen, wobei nur der Erwerb und Besitz eintragungsfrei sind.

Eine Pistole; Foto: pixabay.com
Eine Pistole
Foto: pixabay.com

Es gibt folgende waffenrechtliche Erlaubnisse:

  • Waffenbesitzkarten
  • Waffenscheine
  • Europäische Feuerwaffenpässe
  • Kleine Waffenscheine

Die Voraussetzungen zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, damit verbundene Gebühren, Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Stichworten.

  • Anträge und Formulare
  • Informationen des Bundesverwaltungsamtes zu waffenrechtlichen Erlaubnissen
  • Informationen zu eintragungsfreien Waffen

    Zu den eintragungsfreien Waffen gehören unter anderem Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“, Druckluft- und Federdruckwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ oder Anscheinswaffen, Teleskopschlagstöcke und Einhandmesser.


    Zum Führen der eintragungsfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, das heißt das "Beisichtragen" außerhalb der eigenen Wohnung, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein.

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Ordnungsamt

    Rathaus B
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg
    Telefon: 05361 28-1234
    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

     

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